FreiherrFreiherr, Freifrau und Freiin (seine unverheirateten Töchter und Tanten) sind Adelstitel im deutschsprachigen Raum des Heiligen Römischen Reiches und in dessen verschiedenen Nachfolgestaaten, darunter Österreich, Preußen, Bayern, Liechtenstein, Luxemburg usw. Traditionell bezeichnet er den titulierten Rang innerhalb des Adels oberhalb von Ritter und Edler (Adel ohne besonderen Titel) und unterhalb von Graf. Der deutschsprachige Titel des Freiherrn wird im Englischen als "Baron" wiedergegeben, obwohl der Titel in den beiden Sprachen getrennt abgeleitet wurde. Der deutschsprachige Titel des Freiherrn wird im Englischen als "Baron" wiedergegeben, obwohl der Titel in den beiden Sprachen getrennt abgeleitet wurde.