Veröffentlicht in Sonstige

Herrschaft und Indoktrination: Zur Logik der Weltanschauungsdiktatur

Errichtet ein Staat, der im Innern als Demokratie konzipiert ist und auch als eine solche funktioniert, ein Besatzungsregime, kann er nach außen, nämlich in der Beziehung zu dem besetzten Staat, wie eine Diktatur fungieren. So etwa haben die (vom deutschen Souverän nicht legitimierten) westalliierten Siegermächte nach 1945 in den Westzonen Deutschlands eine zweckgebundene und von vornherein auf Zeit angelegte Diktatur zur Beseitigung eines nicht-demokratischen Regimes sowie zur Herstellung von Bedingungen zur Etablierung eines demokratischen Verfassungsstaates ausgeübt. Insofern das von einem demokratischen Verfassungsstaat betriebene Besatzungsregime die eigenen politischen und verfassungsrechtlichen Prinzipien beachtet und seine auf Transformation eines nicht-demokratischen Vorgängersystems angelegte Diktatur ausschließlich zum Zwecke der Etablierung einer demokratischen verfassungsmäßigen Ordnung ausübt, handelt es sich auch hier um eine konstitutionelle Diktatur. Freilich muss nicht jedes Besatzungsregime auf eine Umwandlung des politischen oder sozialen Systems des besetzten Landes abzielen. Einen hier nicht zu diskutierenden Spezialfall stellen die Entscheidungen und Handlungen einer Hegemonialmacht dar, durch die auf andere Staaten und deren Menschen Einfluss ausgeübt wird, ohne dass diese in der Lage wären, die Willensbildung der Hegemonialmacht unmittelbar mitzubestimmen. Über eine solche, in vielen Teilen der Welt präsente Hegemonialmacht verfügen derzeit die Vereinigten Staaten von Amerika. Insoweit die USA als ein autoritärer Herrscher international bedeutsame Entscheidungen treffen, hat man sie auch als eine „Weltdiktatur“ bezeichnet. Von wesentlicher Bedeutung ist freilich, dass und wie diese Form einer imperialen Diktatur durch ihre internen demokratischen, verfassungsstaatlichen und grundrechtlichen Kontrollmechanismen gezügelt und zu welchem Zweck sie ausgeübt wird.


Indem es gelingt, den Willen der Herrschaftsunterworfenen so zu beeinflussen, dass sich diese dem beeinflussenden Willen im Bewusstsein der Freiwilligkeit unterstellen, übt ein Herrschaftssystem „konditionierte Macht“ aus. Während repressive Macht auf der Androhung oder dem Vollzug von Sanktionen für unangepasstes Verhalten und kompensatorische Macht auf der Inaussichtstellung und Verteilung von Gütern und Positionen für angepasstes Verhalten beruht, beruht konditionierte Macht auf der Fähigkeit, die Überzeugungen, die Bedürfnis- und Interessenarchitektur sowie die Urteils- und Willensbildung der Herrschaftsunterworfenen entsprechend der vorgegebenen Systemideologie beziehungsweise im Sinne ihrer Internalisierung zu restrukturieren. Eine Konditionierung durch Indoktrination ist idealtypisch gelungen, wenn Gefolgschaft nicht deshalb geleistet wird, weil man Strafen vermeiden oder Belohnungen erlangen möchte, sondern weil man den Inhalten der Systemideologie und der Herrschaftsausübung durch die Führer aus Überzeugung zustimmt.


Ideologiegeleitete Diktaturen zielen auf die praktische Umsetzung einer Systemideologie und legen es zu diesem Zweck darauf an, unter den Mitgliedern der Gemeinschaft ein allgemeines Überzeugtsein von dieser Ideologie herzustellen. Als ein wesentliches und konstitutives Merkmal von Weltanschauungsdiktaturen muss daher die typische Art und Weise gelten, in der auf die Herrschaftsunterworfenen geistig und psychisch eingewirkt wird. Diese Art und Weise der Herrschaftsausübung ist eine staatlich organisierte und monopolisierte Indoktrination, eine Überzeugungsbildung und Bewusstseinsformung im Sinne der Systemideologie.


Kaum eine Weltanschauungsdiktatur dürfte indes ohne Repressionen auskommen. Grundlegende Gesellschaftsumgestaltungen stoßen mit großer Wahrscheinlichkeit auf Unwillen und Widerstand. Zudem wird die Bedeutung eines erst zu vermittelnden Ideensystems selbst von unmittelbaren Profiteuren nicht notwendigerweise von Anfang an erkannt. Unter dieser Voraussetzung greifen Weltanschauungsdiktaturen zu Gewalt und Terror.
Eine terroristische Herrschaftsausübung ist allerdings weder ein notwendiges noch hinreichendes Merkmal dieser Art von Diktaturen. Dies gilt obwohl die beiden das 20. Jahrhundert prägenden Diktaturen, die kommunistisch-bolschewistische ebenso wie die nationalsozialistische, als prototypische Weltanschauungsdiktaturen betrachtet werden können und diese Systeme durch eine exzessive Anwendung von Gewalt und Terror gekennzeichnet waren. Ausgehend von diesen Erfahrungen wurde in der bisherigen Totalitarismusdebatte die Bedeutung des Massenterrors überschätzt. Um besser zu begreifen, was diese Herrschaftssysteme wesentlich ausmacht, sollten wir sie als Angehörige einer Art betrachten, für die Terror nicht konstitutiv ist.
Zwar müssen die Herrschaftsunterworfenen dazu gebracht werden, das gewünschte – system- beziehungsweise ideologiekonforme – Verhalten an den Tag zu legen, aber dafür ist Terror nur ein Weg. Terror ist dann verzichtbar, wenn die Menschen von sich aus, also subjektiv freiwillig, sich so verhalten wie es der Aufbau der neuen Gesellschaft der Ideologie entsprechend notwendig macht. Zu diesem Zweck müssen die handlungsleitenden Ideen der Herrschaftsunterworfenen den Ideen der Machthaber angepasst werden. Die Mitglieder der Gemeinschaft müssen so beeinflusst werden, dass sie die der Systemideologie entsprechenden Überzeugungen und Wünsche ausbilden, die ihr Verhalten ideologiekonform steuern.
Auf die Ausübung von Terror kann mithin verzichtet werden, wenn bereits seine Androhung ein ideologiekonformes Verhalten erzeugt oder aber, wenn die Indoktrination der Herrschaftsunterworfenen im Sinne der Systemideologie derart wirkungsvoll ist, dass diese der Herrschaftsausübung vorbehaltlos zustimmen. Repressionen können durch eine effektivere, auf ideologischer Konditionierung beruhende Machtausübung überflüssig werden. Die genannten Machtformen sind wechselseitig substituierbar.


Indem ideologiegeleitete Diktaturen auf eine Legitimation qua Zustimmung aus sind, müssen sie Herrschaftsmethoden hervorbringen, die diese Funktion erfüllen können. In aller Regel erreichen sie aber bestenfalls eine Zustimmung auf Basis einer irrationalen Überzeugungsbildung. Weltanschauungsdiktaturen – dies sei hier abschließend nur erwähnt – geraten regelmäßig zu Erziehungs-, Gesinnungs- und Mobilisierungsdiktaturen.


Weltanschauungsdiktaturen organisieren Zustimmung zu ihrer Herrschaft und Herrschaftsausübung über eine Zustimmung zur Systemideologie. Das wichtigste Mittel dafür ist Indoktrination. Ideologiegeleitete Diktaturen sind aber nicht nur an einem ideologiekonformen Handeln interessiert – also daran, dass die Gemeinschaftsmitglieder Gefolgschaft leisten und die geltenden Regeln befolgen. Im Interesse einer dauerhaften Stabilisierung ihrer Herrschaft zielen sie auf eine ideologiekonforme Überzeugungsbildung ab. Dementsprechend sind sie an Gemeinschaftsmitgliedern interessiert, die die Systemideologie internalisiert haben und sich offen und ehrlich zu ihr bekennen. Zugleich sind die Führer solcher Diktaturen jedoch nicht schlechthin an Gemeinschaftsmitgliedern interessiert, die die Systemideologie internalisiert haben.Von den Inhalten der Systemideologie kann man sich auch durch eigenes Nachdenken oder eigene Forschungen überzeugt haben. Deshalb kann ein ideologiekonform Überzeugter intellektuell autonom geblieben sein und jederzeit Irrtümer erkennen. Zudem wird ein intellektuell autonomer und rationaler Akteur nicht einer auf Indoktrination setzenden Herrschaftsausübung zustimmen.
Aus diesen Gründen bestehen ideologiegeleitete Diktaturen nicht nur auf Konformität im äußeren Verhalten und auch nicht nur auf ein inneres Überzeugtsein von der Wahrheit und Richtigkeit der Systemideologie, sondern versuchen mit Mitteln der geistigen Manipulation, ein Gesellschaftsmitglied zu erzeugen, dessen Denken und Fühlen sich ideologiekonform gestaltet und das sowohl die Herrschaft als auch die Art und Weise der Herrschaftsausübung akzeptiert.
Weltanschauungsdiktaturen sind darauf ausgerichtet, repressive und kompensatorische Macht durch konditionierte Macht zu ersetzen. Sie sind deshalb an Menschen interessiert, die sich nicht privater Vorteile wegen systemkonform verhalten, sondern weil sie von den Inhalten der Systemideologie vorbehaltlos und kritiklos überzeugt sind. Zweck der Indoktrination ist die Schaffung von borniert Überzeugten – von Menschen, die sich ihrer Überzeugungen absolut sicher und damit lenkbar sind. Opportunisten hingegen, die als solche erkennbar sind, unterminieren die Glaubwürdigkeit des Anspruchs der Führer, die Menschen leisteten Gefolgschaft auf der Basis einer freiwilligen Zustimmung. Allerdings müssen Weltanschauungsdiktaturen auch auf Menschen bauen, die in der Lage sind, innerhalb der von der Systemideologie vorgegebenen Grenzen eigenständig zu denken und selbständig zu handeln. Deshalb sollte Indoktrination auch das Ziel verfolgen, Dispositionen zur Bildung von ideologiekonformen Überzeugungen zu generieren. Indem ideologiegeleitete Diktaturen Projekte der politisch-sozialen Umgestaltung verfolgen und schon von daher mit unvorhergesehenen Problemen konfrontiert sind, können sie es nicht darauf anlegen, menschliche Autonomie komplett zu zerstören. Sie sind vielmehr angewiesen auf Menschen, die innerhalb des Rahmens der Systemideologie mitdenken und Eigeninitiative entwickeln, die feststehenden ideologischen Gewissheiten aber nicht in Zweifel ziehen. In dieser inneren Widersprüchlichkeit ihres Projekts liegt ein Keim ihrer Selbstzerstörung.


Aus Herrschaft und Indoktrination: Zur Logik der Weltanschauungsdiktatur; Lothar Fritze

Herrschaft und Indoktination: Zur Logik der Weltanschauungsdiktatur II
Veröffentlicht in Marx Zur Judenfrage

Der Christliche Staat

Der sogenannte christliche Staat ist die christliche Verneinung des Staats, aber keineswegs die staatliche Verwirklichung des Christentums. Der Staat, der das Christentum noch in der Form der Religion bekennt, bekennt es noch nicht in der Form des Staats, denn er verhält sich noch religiös zu der Religion, d.h., er ist nicht die wirkliche Ausführung des menschlichen Grundes der Religion, weil er noch auf die Unwirklichkeit, auf die imaginäre Gestalt dieses menschlichen Kernes provoziert. Der sogenannte christliche Staat ist der unvollkommene Staat, und die christliche Religion gilt ihm als Ergänzung und als Heiligung seiner Unvollkommenheit. Die Religion wird ihm daher notwendig zum Mittel, und er ist der Staat der Heuchelei. Es ist ein großer Unterschied, ob der vollendete Staat wegen des Mangels, der im allgemeinen Wesen des Staats liegt, die Religion unter seine Voraussetzungen zählt, oder ob der unvollendete Staat wegen des Mangels, der in seiner besondern Existenz liegt, als mangelhafter Staat, die Religion für seine Grundlage erklärt. Im letztem Fall wird die Religion zur unvollkommenen Politik. Im ersten Fall zeigt sich die Unvollkommenheit selbst der vollendeten Politik in der Religion. Der sogenannte christliche Staat bedarf der christlichen Religion, um sich als Staat zu vervollständigen. Der demokratische Staat, der wirkliche Staat, bedarf nicht der Religion zu seiner politischen Vervollständigung. Er kann vielmehr von der Religion abstrahieren, weil in ihm die menschliche Grundlage der Religion auf weltliche Weise ausgeführt ist. Der sogenannte christliche Staat verhält sich dagegen politisch zur Religion und religiös zur Politik. Wenn er die Staatsformen zum Schein herabsetzt, so setzt er ebensosehr die Religion zum Schein herab.

Um diesen Gegensatz zu verdeutlichen, betrachten wir Bauers Konstruktion des christlichen Staats, eine Konstruktion, welche aus der Anschauung des christlich-germanischen Staats hervorgegangen ist.

"Man hat neuerlich", sagt Bauer, "um die Unmöglichkeit oder Nichtexistenz eines christlichen Staates zu beweisen, öfter auf diejenigen Aussprüche in dem Evangelium »Bei Bauer: den Evangelien«hingewiesen, die der [jetzige] Staat nicht nur nicht befolgt, sondern auch nicht einmal befolgen kann, wenn er sich nicht [als Staat] vollständig auflösen will." "So leicht aber ist die Sache nicht abgemacht. Was verlangen denn jene evangelischen Sprüche? Die übernatürliche Selbstverleugnung, die Unterwerfung unter die Autorität der Offenbarung, die Abwendung vom Staat, die Aufhebung der weltlichen Verhältnisse. Nun, alles das verlangt und leistet der christliche Staat. Er hat den Geist des Evangeliums sich angeeignet, und wenn er ihn nicht mit denselben Buchstaben wiedergibt. mit denen ihn das Evangelium ausdrückt, so kommt das nur daher, weil er diesen Geist in Staatsformen, d.h. in Formen ausdrückt, die zwar dem Staatswesen in dieser Welt entlehnt sind, aber in der religiösen Wiedergeburt, die sie erfahren müssen, zum Schein herabgesetzt werden. Es ist die Abwendung vom Staat, die sich zu ihrer Ausführung der Staatsformen bedient." (p. 55.)

Bauer entwickelt nun weiter,

das Volk des christlichen Staats nur ein Nichtvolk ist, keinen eignen Willen mehr hat, sein wahres Dasein aber in dem Haupte besitzt, dem es untertan, welches ihm jedoch ursprünglich und seiner Natur nach fremd, d.h. von Gott gegeben und ohne sein eignes Zutun zu ihm gekommen ist.

From Karl Marx – On the Jewish Question

Veröffentlicht in Marx Zur Judenfrage

Politische Emanzipation

Die politische Emanzipation des Juden, des Christen, überhaupt des religiösen Menschen, ist die Emanzipation des Staats vom Judentum, vom Christentum, überhaupt von der Religion. In seiner Form, in der seinem Wesen eigentümlichen Weise, als Staat emanzipiert sich der Staat von der Religion, indem er sich von der Staatsreligion emanzipiert, d.h., indem der Staat als Staat keine Religion bekennt, indem der Staat sich vielmehr als Staat bekennt. Die politische Emanzipation von der Religion ist nicht die durchgeführte, die widerspruchslose Emanzipation von der Religion, weil die politische Emanzipation nicht die durchgeführte, die widerspruchslose Weise der menschlichen Emanzipation ist,

Die Grenze der politischen Emanzipation erscheint sogleich darin, daß der Staat sich von einer Schranke befreien kann, ohne daß der Mensch wirklich von ihr frei wäre, daß der Staat ein Freistaat sein kann, ohne daß der Mensch ein freier Mensch wäre.

Bauer selbst gibt dies stillschweigend zu, wenn er folgende Bedingung der politischen Emanzipation setzt:

"Jedes religiöse Privilegium überhaupt, also auch das Monopol einer bevorrechteten Kirche, müßte aufgehoben, und wenn einige oder mehrere oder auch die überwiegende Mehrzahl noch religiöse Pflichten glaubten erfüllen zu müssen, so müßte diese Erfüllung als eine reine Privatsache ihnen selbst überlassen sein".

Der Staat kann sich also von der Religion emanzipiert haben, sogar wenn die überwiegende Mehrzahl noch religiös ist. Und die überwiegende Mehrzahl hört dadurch nicht auf, religiös zu sein, daß sie privatim religiös ist.

Aber das Verhalten des Staats zur Religion, namentlich des Freistaats, ist doch nur das Verhalten der Menschen, die den Staat bilden, zur Religion.

Es folgt hieraus, daß der Mensch durch das Medium des Staats, daß er politisch von einer Schranke sich befreit, indem er sich im Widerspruch mit sich selbst, indem er sich auf eine abstrakte und beschränkte, auf partielle Weise über diese Schranke erhebt. Es folgt ferner, daß der Mensch auf einem Umweg, durch ein Medium, wenn auch durch ein notwendiges Medium sich befreit, indem er sich politisch befreit. Es folgt endlich, daß der Mensch, selbst wenn er durch die Vermittlung des Staats sich als Atheisten proklamiert, d.h., wenn er den Staat zum Atheisten proklamiert, immer noch religiös befangen bleibt, eben weil er sich nur auf einem Umweg, weil er nur durch ein Medium sich selbst anerkennt. Die Religion ist eben die Anerkennung des Menschen auf einem Umweg. Durch einen Mittler. Der Staat ist der Mittler zwischen dem Menschen und der Freiheit des Menschen. Wie Christus der Mittler ist, dem der Mensch seine ganze Göttlichkeit, seine ganze religiöse Befangenheit aufbürdet, so ist der Staat der Mittler, in den er seine ganze Ungöttlichkeit, seine ganze menschliche Unbefangenheit verlegt.

[…]

Der Mensch emanzipiert sich politisch von der Religion, indem er sie aus dem öffentlichen Recht in das Privatrecht verbannt. Sie ist nicht mehr der Geist des Staats, wo der Mensch - wenn auch in beschränkter Weise, unter besonderer Form und in einer besondern Sphäre - sich als Gattungswesen verhält, in Gemeinschaft mit andern Menschen, sie ist zum Geist der bürgerlichen Gesellschaft geworden, der Sphäre des Egoismus, des bellum omnium contra omnes »Krieges aller gegen alle«. Sie ist nicht mehr das Wesen der Gemeinschaft, sondern das Wesen des Unterschieds. Sie ist zum Ausdruck der Trennung des Menschen von seinem Gemeinwesen, von sich und den andern Menschen geworden - was sie ursprünglich war. Sie ist nur noch das abstrakte Bekenntnis der besondern Verkehrtheit, der Privatschrulle, der Willkür. Die unendliche Zersplitterung der Religion in Nordamerika z.B. gibt ihr schon äußerlich die Form einer rein individuellen Angelegenheit. Sie ist unter die Zahl der Privatinteressen hinabgestoßen und aus dem Gemeinwesen als Gemeinwesen exiliert. Aber man täusche sich nicht über die Grenze der politischen Emanzipation. Die Spaltung des Menschen in den öffentlichen und in den Privatmenschen, die Dislokation der Religion aus dem Staate in die bürgerliche Gesellschaft, sie ist nicht eine Stufe, sie ist die Vollendung der politischen Emanzipation, die also die wirkliche Religiosität des Menschen ebensowenig aufhebt, als aufzuheben strebt.


From Karl Marx – On the Jewish Question

Veröffentlicht in Marx Zur Judenfrage

Christlicher Staat und Juden

Der christliche Staat kann seinem Wesen nach den Juden nicht emanzipieren; aber, setzt Bauer hinzu, der Jude kann seinem Wesen nach nicht emanzipiert werden. Solange der Staat christlich und der Jude jüdisch ist, sind beide ebensowenig fähig, die Emanzipation zu verleihen als zu empfangen.

Der christliche Staat kann sich nur in der Weise des christlichen Staats zu dem Juden verhalten, das heißt auf privilegierende Weise, indem er die Absonderung des Juden von den übrigen Untertanen gestattet, ihn aber den Druck der andern abgesonderten Sphären empfinden und um so nachdrücklicher empfinden läßt, als der Jude im religiösen Gegensatz zu der herrschenden Religion steht. Aber auch der Jude kann sich nur jüdisch zum Staat verhalten, das heißt zu dem Staat als einem Fremdling, indem er der wirklichen Nationalität seine chimärische Nationalität, indem er dem wirklichen Gesetz sein illusorisches Gesetz gegenüberstellt, indem er zur Absonderung von der Menschheit sich berechtigt wähnt, indem er prinzipiell keinen Anteil an der geschichtlichen Bewegung nimmt, indem er einer Zukunft harrt, welche mit der allgemeinen Zukunft des Menschen nichts gemein hat, indem er sich für ein Glied des jüdischen Volkes und das jüdische Volk für das auserwählte Volk hält.

[…]

Die starrste Form des Gegensatzes zwischen dem Juden und dem Christen ist der religiöse Gegensatz. Wie löst man einen Gegensatz? Dadurch, daß man ihn unmöglich macht. Wie macht man einen religiösen Gegensatz unmöglich? Dadurch, daß man die Religion aufhebt. Sobald Jude und Christ ihre gegenseitigen Religionen nur mehr als verschiedene Entwicklungsstufen des menschlichen Geistes, als verschiedene von der Geschichte abgelegte Schlangenhäute und den Menschen als die Schlange erkennen, die sich in ihnen gehäutet, stehn sie nicht mehr in einem religiösen, sondern nur noch in einem kritischen, wissenschaftlichen, in einem menschlichen Verhältnisse. Die Wissenschaft ist dann ihre Einheit. Gegensätze in der Wissenschaft lösen sich aber durch die Wissenschaft selbst.


From Karl Marx – On the Jewish Question

Veröffentlicht in Marx Zur Judenfrage

Charta des Christlichen Staates

Die Trennung des "Geistes des Evangeliums" von den "Buchstaben des Evangeliums" ist ein irreligiöser Akt. Der Staat, der das Evangelium in den Buchstaben der Politik sprechen läßt, in andern Buchstaben als den Buchstaben des heiligen Geistes, begeht ein Sakrilegium, wenn nicht vor menschlichen Augen, so doch vor seinen eigenen religiösen Augen. Dem Staat, der das Christentum als seine höchste Norm, der die Bibel als seine Charte bekennt, muß man die Worte der heiligen Schrift entgegenstellen, denn die Schrift ist heilig bis auf das Wort. Dieser Staat sowohl als das Menschenkehricht, worauf er basiert, gerät in einen schmerzlichen, vom Standpunkte des religiösen Bewußtseins aus unüberwindlichen Widerspruch, wenn man ihn auf diejenigen Aussprüche des Evangeliums verweist, die er "nicht nur nicht befolgt, sondern auch nicht einmal befolgen kann, wenn er sich nicht als Staat vollständig auflösen will". Und warum will er sich nicht vollständig auflösen? Er selbst kann darauf weder sich noch andern antworten. Vor seinem eignen Bewußtsein ist der offizielle christliche Staat ein Sollen, dessen Verwirklichung unerreichbar ist, der die Wirklichkeit seiner Existenz nur durch Lügen vor sich selbst zu konstatieren weiß und sich selbst daher stets ein Gegenstand des Zweifels, ein unzuverlässiger, problematischer Gegenstand bleibt. Die Kritik befindet sich also in vollem Rechte, wenn sie den Staat, der auf die Bibel provoziert, zur Verrücktheit des Bewußtseins zwingt, wo er selbst nicht mehr weiß, ob er eine Einbildung oder eine Realität ist, wo die Infamie seiner weltlichen Zwecke, denen die Religion zum Deckmantel dient, mit der Ehrlichkeit seines religiösen Bewußtseins, dem die Religion als Zweck der Welt erscheint, in unauflöslichen Konflikt gerät. Dieser Staat kann sich nur aus seiner innern Qual erlösen, wenn er zum Schergen der katholischen Kirche wird. Ihr gegenüber, welche die weltliche Macht für ihren dienenden Körper erklärt, ist der Staat ohnmächtig, ohnmächtig die weltliche Macht, welche die Herrschaft des religiösen Geistes zu sein behauptet.

It is, indeed, estrangement which matters in the so-called Christian state, but not man.

Der einzige Mensch, der gilt, der König, ist ein von den andern Menschen spezifisch unterschiedenes, dabei selbst noch religiöses, mit dem Himmel, mit Gott direkt zusammenhängendes Wesen.

Die Beziehungen, die hier herrschen, sind noch gläubige Beziehungen. Der religiöse Geist ist also noch nicht wirklich verweltlicht.


From Karl Marx – On the Jewish Question