S. Eminenz und Hoheit, der Fürst und 77. Großmeister des Ordens, Fra' Angelo de Mojana di Cologna, dem die vorliegende Untersuchung in Ehrerbietung und Ergebenheit unterbreitet sei, stand dem Werk mit gütigem Wohlwollen Pate. Respektvollen Dank schuldet der Verfasser S. Exz. Obödienz-Großkreuz-Bailli Quintin Jermy Gwyn, dem Großkanzler des Ordens, wie S. Durchlaucht, dem Fürst-Großprior des Großpriorates von Österreich, Bailli Fra' Friedrich A. Kinsky von Wchnitiz und Tettau, für die richtungweisenden und fördernden Gespräche zur Struktur und zum Recht, zur Spiritualität und dem geistlich-ritterlichen Selbstverständnis des Forschungsobjektes in einer technisch sich wandelnden Welt. S. Exz. Botschafter Comte Robert de Billy und der verewigte Ministre-Conseiller an der Gesandtschaft des Ordens bei der Republik Österreich, Dr. Leopold Hayden, denen der Verfasser im diplomatischen Dienste zur Seite stehen durfte und darf, vermittelten ihm während ungezählter Begegnungen den unverwechselbar nobilitär-melitensischen Geist und machten ihn mit den alten und neuen Imperativen des achtspitzigen Malteserkreuzes in unserer Zeit vertraut.

Der Direktor der Wiener Diplomatischen Akademie, S. Exz. Botschafter Baron DDr. Arthur Breycha-Vauthier de Baillamont, Mitglied der Magistralkommission für die Auswärtigen Angelegenheiten und sozialen Assistenzen des Ordens, hat dem Verfasser in persönlicher Freundschaft sein umfassendes Privatarchiv wie auch seinen langjährigen Erfahrungsschatz über das Leben im Malteserorden in zuvor kommender und hilfsbereiter Weise zugänglich gemacht. Der Genannte hat sich auch selbst der Mühe unterzogen, das Manuskript der vorliegenden Arbeit zu vidieren und zu korrigieren, wofür ihm besonders herzlicher Dank bekundet sei. Aufrichtigen und lebenslangen Dank schuldet der Verfasser seinen verehrten Lehrern Prälat em. Prof. Dr. h. c. mult. DDr. Johannes Messner und dem Nestor der Völkerrechtswissenschaft em. Prof. Dr. h. c. mult. Dr. Alfred Verdross, von denen er den Zugang und Impulse zum Verständnis des "bonum commune humanitatis" aus naturrechtlicher und christlicher Perspektive erfahren und empfangen durfte. Ebenso aufrichtig bleibt der Autor den Vorständen des Instituts für Völkerrecht und internationale Beziehungen an der Wiener Universität verbunden: Prof. Dr. Karl Zemanek und Botschafter a. D. Prof. Dr. Stefan Verosta vermittelten ihm ihr völkerrechtliches Wissen und akzeptierten vorliegende Untersuchung als Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung.
Herr Senator e. h. Ministerialrat a. D. Dr. Johannes Broermann, der Inhaber des Verlages Duncker & Humblot, und der Österreichische Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, Frau Dr. Hertha Firnberg, haben in verständnisvoller Aufgeschlossenheit die Drucklegung der Untersuchung ermöglicht. Gemäß den spirituellen Intentionen des Völkerrechtssubjekts "Souveräner Malteser-Ritter-Orden" sei diese wissenschaftliche Arbeit unter die Auspizien des Heiligen Johannes des Täufers gestellt, der dieser religiösen, nobilitären und sozialhospitalären, weltweit verbreiteten Kommunität ihren ursprünglichen und noch heute primär verbindlichen Namen gegeben hat!
Nun erhebt sich die Frage: besteht der adelige Charakter des Ordens und seiner Ritter heute "nur" mehr aus der vielzitierten "adeligen ( = edlen) Gesinnung" oder hält der Orden in partiellem Sinne an einem Blutadel fest?
Sowohl, als auch. Für die Zulassung zur 1. und 2. Klasse des Ordens sind gewisse, in der vorliegenden Arbeit nicht näher zu beschreibende, Adelsproben erforderlich. Einige Zweige der dritten Klasse tragen allerdings ein besonderes Merkmal, das melitensischem, internen Recht entspricht: deren Angehörige sind "cavalieri die grazia magistrale", also Ritter "durch die Gnade des Großmeisters", im ordensinternen Sinne persönlichen "melitensischen Adels", ohne jedoch Prädikate, Wappenrechte und Vererbbarkeit damit junktimiert zu empfangen.
Ohne Zweifel profitiert der Orden von seiner "religiösen Abhängigkeit" vom Heiligen Stuhle, als ihn dieser auf Grund seines internationalen Prestiges beglaubigt und ihn a priori des Verdachtes der religiösen Separation, der gesellschaftlichen Eigenbrötelei, ja des Schismas und des Daseins einer religiösen Sekte entledigt. Der Heilige Stuhl gewährt dem Orden ein spirituelles Akkreditiv, indem er ihn unmittelbar an den Lebensstrom der katholischen Weltkirche anschließt, gebunden hält und seine religiösen Kanäle speist. Es ist daher nur eine Selbstverständlichkeit, daß auch im weltlich-diplomatischen Bereich die Missionen des Heiligen Stuhles und des Ordens nämlich Nuntiaturen und Botschaften, Internuntiaturen und Gesandtschaften, Apostolische Delegationen und melitensische Delegationen auf das Beste kooperieren. Denn der Malteserorden ist "kirchlicher" als jedes andere Völkerrechtssubjekt neben der Katholischen Kirche, respektive dem Heiligen Stuhl. R. A. Graham rechnet den Malteserorden zu jenen Staaten (einschließlich jener Völkerrechtssubjekte, die nicht Staat sind), in denen keine "Trennung von Kirche und Staat" besteht.
Aus Malteserorden und Völkergemeinschaft (Robert Prantner, 1974)

The work continuously cites for sources a book authored by the Order themselves at a publisher specialized on arts and museums. Numerous aristocratic members of the order are the authors of the chapters and they are cited individually by Prantner as if to appear like they are independent sources.




Robert Pranter erhielt später den Päpstlichen Ritterorden des heiligen Gregor des Großen.
Aus Der Malteserorden (Alexander Krethlow) https://rjkg.de/ojs/index.php/rjkg/article/download/58004/57891/57946
Seit den 1830er-Jahren kamen dem Orden sowohl Angebote zur Übernahme hospitalischer Aufgaben als auch Hinweise auf die Opportunität verstärkter karitativer Tätigkeit, besonders durch Mitglieder des österreichischen Erzhauses, zu. Die hohe Wertschätzung von ritterlich-militärischem Glanz und Prestige der Ordensführung hatte jedoch zur Folge, dass diese Chance nicht oder zu spät genutzt wurde. Tatsächlich sahen sich die Ordensritter, insbesondere diejenigen die noch auf Malta ihren Kriegsdienst geleistet hatten, nicht gerne in einem zweitrangigen Hospital in Modena sitzen oder die Rechnungsbücher eines Krankeninstituts prüfen. Sie suchten viel lieber der Nobelgarde des betreffenden Herzogtums oder am päpstlichen Hofe standesgemäßen aber nur mehr beschränkt nutzlichen Dienst zu leisten. Die Marktlücke des militärischen Sanitätsdienstes füllte daher eine andere Organisation. Der Schweizer Henry Dunant (1828-1920) gründete im Jahre 1863 das Internationale Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege dessen Symbol das Rote Kreuz bald die systematische Kriegskrankenpflege monopolisierte. Indem der Malteserorden mit seinen diskriminierenden Aufnahmebestimmungen dem Prinzip der sozialen Ungleichheit und seinen vielfach überkommenen adeligen Traditionen verhaftet blieb verpasste er hier eine bedeutende Chance.
So hatte ein Rechtsritter bis 1914 eine fast 50-prozentige Chance, Komtur zu werden und in den Genuss der Ertrage einer Kommende zu gelangen, was seine Lebenshaltung weiter verbesserte. Einzelnen Adelsfamilien gelang es mit Erfolg, durch mehrfache Vertretung in den Rechtsrängen und damıt im Provinzkapitel die Nachfolge in der Verwaltung der einträglichen Kommenden in ihren Händen zu behalten.
Für eine Mitgliedschaft als Ehrenritter oder Ehrendame waren die Motivationen breiter gefächert. So schuf der Orden im religiösen Bereich die Möglichkeit, dass der katholische Adelige in standesgemäßer Umgebung seinen Glaubenspflichten nachkommen konnte. Auch in politischer Hinsicht sind Beitrittsmotivationen erkennbar. Da traditionale Eliten und die katholische Kirche in ganz Europa bevorzugte Zielgruppen liberaler und sozialistischer Kritik waren, diente der Malteserorden der Geistlichkeit und dem Adel als transnationale Plattform zur Demonstration gemeinsamer Wertemuster. Auf nationaler Ebene war die Ehrenmitgliedschaft ebenso Ausdruck eines politischen Bekenntnisses. So stellte sie im Großpriorat Rom lange Zeit ein Zeichen für die besondere Verbundenheit mit dem Papst und für eine relative Distanz zu savoyischen Königshaus dar. Diese Ehrenmitgliedschaft in der Rheinisch-Westfälischen Malteser-Genossenschaft, die stark ultramontan ausgerichtet war, verwies auf einen ebenso deutlichen politischen Positionsbezug wie bei Teilen des ehemals polnischen Adels, der mit der Zugehörigkeit einem bestimmten Großpriorat antipreußische, antirussische oder antiösterreichische Tendenzen zum Ausdruck brachte.
Bis ins letzte Drittel des 19. Jahrhunderts kann indes von einer ernsthaften hilfsdienstlichen Tätigkeit kaum gesprochen werden. Für karitative Beschäftigung bot der Orden insbesondere für die Damen einen standesgemäßen Rahmen. Die Rechtsritter als Kerngruppe der Gemeinschaft waren wenig in die aktive Hospitalität des Ordens eingebunden. Der aktive Dienst am notleidenden Mitmenschen wurde zum Teil ordensfremden Institutionen überlassen. Gerne übernahmen einzelne Ehrenritter aber die organisatorische und verantwortliche Leitung hilfsdienstlicher Einsätze. Die Karitas diente somit dazu, dem Orden in der Öffentlichkeit eine zeitgerechte Existenzberechtigung zu verschaffen. Auf diese Weise erfüllte die hilfsdienstliche Aktivität eine Aufgabe von zentraler ordenspolitischer Bedeutung.






























