Die im Vergleich zu den Budgets der DAG-Landesabteilungen schwindelerregenden Summen, die Christian Ernst Fürst zu Stolberg-Wernigerode im Jahre 1921 für karitative Zwecke verteilte, lassen die immense soziale Distanz erahnen, die zwischen den reichsten und ärmsten Gruppen des Adels bestand. Die Breite des Grabens zwischen ruinierten Kleinadligen, welche die Adelsverbände mit Wäschespenden unterstützten, und den Gipfelregionen adligen Reichtums verdeutlicht ein Blick in die innere Rechnungsführung der Fürsten von Thurn und Taxis.
Der Erbprinz des Fürstenhauses erhielt vor dem Ersten Weltkrieg eine jährliche Apanage von ca. 42.000 Mark, die 1916 auf 60.000 Mark erhöht wurde. Zusammen mit weiteren Zulagen, u. a. für Automobile, Reitpferde, Kammerdiener und Leibjäger stand dem Erbprinzen für das Jahr 1930 eine Summe von ca. 136.000 Mark „zur freien Verfügung. Kurz vor Beginn des Zweiten Weltkrieges konnte Fürst Albert die Apanage seines ältesten Sohnes erneut erhöhen. 1939 hatte „Seine Höchstfürstliche Durchlaucht anlässlich Höchstseines Geburtstages zu bestimmen geruht“, die jährliche Zahlung auf 84.000 Mark pro Jahr zu erhöhen.
In den meisten Familien der Grandseigneurs konnten weiterhin Apanagen gezahlt werden, welche auch die nachgeborenen Söhne und Töchter zu wohlhabenden, im Vergleich zu den oben beschriebenen DAG-Standards unvorstellbar reichen Adligen machten. Nach bürgerlichem Verständnis profitierten vom Fortbestand der erheblichen, oftmals gewaltigen Vermögen innerhalb des hohen Adels v. a. die jeweiligen Chefs hochadliger/standesherrlicher Häuser. Repräsentation, Glanz und Erhalt des wirtschaftlichen und symbolischen Kapitals eines hochadligen Hauses wurden in erster Linie vom jeweiligen Chef gewährleistet. Die Vorstellung luxuriöser Lebensweisen in geräumigen Schlössern bei freier Verfügung über gewaltige Guthaben ist somit zunächst für die Familienvorstände — trotz erheblicher Einbußen - auch für die Zeit nach 1918 angemessen.
Sie muß jedoch bereits für die nachgeborenen Söhne und v. a. für die Witwen und Töchter selbst der wohlhabenden Familien erheblich relativiert werden. Auch im oben genannten Beispiel der Familie Stolberg-Wernigerode, scheint der fürstliche Reichtum nur bedingt geeignet, um die soziale Lage der Agnaten, insbesondere der Töchter einzuschätzen. Um 1930, als das Haus große finanzielle Schwierigkeiten geriet, hatten diese, trotz einer gut dotierten Familienstiftung keine finanziellen Ressourcen zur Verfügung, die eine standesgemäße Existenz ermöglicht hätten. In Bayern konnte Karl Friedrich Fürst zu Öttingen-Wallerstein 1928 zwar seiner Frau noch die erhebliche Summe von 30.000 Mark jährlich zusichern, sah sich darüber hinaus jedoch nicht in der Lage, weitere „Gaben“ zu verteilen. Der Besitz ging geschlossen in die Hand seines jüngeren Bruders über.
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Daß ein Fürst im Jahre 1921 fast 1 Million Mark für wohltätige Zwecke aufwenden konnte, verweist auf den immensen Reichtum, der einzelnen Familien(chefs) des Hochadels erhalten blieb und belegt den Fortbestand fürstlicher Sozialleistungen im Aktions- und Einflußradius der alten Herrschaften. Vom faktischen und erträumten Fortbestand solcher Sozialunterstützungen zeugen die prall gefüllten Mappen, in denen fürstliche Archive die Bittgesuche sozial Gestrauchelter aufbewahren, die sich auch nach 1918 vertrauensvoll an ihre Fürsten wandten. Reiche Familien aus dem Hochadel und andere Grandseigneurs blieben auch nach 1918 wichtige lokale Wohltätigkeitsorganisationen, die in ihrem Umkreis sowohl bedürftige Einzelpersonen als auch Organisationen unterschiedlichster Art protegieren.
Die Unterstützungsakten des Fürstenhauses Thurn und Taxis verzeichnen mehr als 600 einzelne Vereine, Verbände und Bünde, die sich — meist erfolgreich - um Zuwendungen aus dem fürstlichen Portefeuille bemüht hatten: Von karitativen Organisationen der katholischen Kirche über Gesangs-, Karnevals-, Turn-, Jäger-, Blinden-, Literatur-, Kegel-, Motorsport-, Offiziers-, Kunst-, Studenten-, Reiter- und Kaninchenzüchter bis zum Kolonial und Flottenverein. Hinzu kamen mindestens 300 Einzelpersonen, die mit regelmäßigen oder temporären Zalhungen unterstützt wurden.